Den Unternehmenswert gibt es nicht. Schließlich sind die Zwecke von Unternehmensbewertungen vielfältig.
Im Handwerk werden Unternehmen häufig nach dem AWH-Standard bewertet, der Methode der „Arbeitsgemeinschaft Wert ermittelnder Betriebsberater im Handwerk“. Führt dieser Standard zu zweckgerechten Unternehmenswerten?
Wir starten unseren „Dreiteiler“ mit einigen generellen Punkte zur Unternehmensbewertung im Handwerk (Teil 1). Damit führen wir hin zum AWH-Standard, den wir in Teil 2 näher erläutern. Abschließend kommen wir in Teil 3 zur Frage der Zweckgerechtigkeit.
Besonderheiten des Handwerks
Die Unternehmensbewertung im Handwerk weist zahlreiche Besonderheiten auf. Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZdH) entschloss sich deshalb, einen Bewertungsstandard für Handwerksunternehmen zu schaffen. Hierfür richtete der ZdH die AWH – Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelten Betriebsberater im Handwerk – ein.
Die ersten Arbeiten zur Entwicklung eines eigenen Standards wurden 2002 aufgenommen. 2004 wurde die erste Version des AWH-Standards veröffentlicht. Es folgten verschiedene Überarbeitungen. Aktuell – Anfang 2022 – liegt Version 5.a des AWH-Standards vor.
Der AWH-Standard berücksichtigt verschiedene Besonderheiten des Handwerks:
- Die Ertragslage ist in hohem Maße vom Inhaber des Handwerksbetriebes abhängig. Erträge, die auch nach Betriebsübergabe fast zwangsläufig weiterhin anfallen, gibt es nur in geringem Maße
- Häufig gibt es ausgeprägte weitere Abhängigkeiten, z.B. von bestimmten Mitarbeitern oder einzelnen Kundengruppen
- Es besteht meist eine ausgeprägte haftungsmäßige und vermögensmäßige Verflechtung zwischen der Privatsphäre des Inhabers und dem Betrieb
- Planzahlen, die einer Unternehmensbewertung zu Grund gelegt werden könnten, liegen meist nicht vor
- Bei Handwerksbetrieben geht es um meist kleine Unternehmen mit entsprechend niedrigen Kaufpreisen. Insofern kommt es hier besonders darauf an, dass der Bewertungsaufwand überschaubar bleibt
Bewertungsverfahren, die vor Entwicklung des AWH-Standards im Handwerk verwandt wurden, konnten diese Besonderheiten nur unzureichend berücksichtigen. Die Entwicklung eines speziellen Bewertungsverfahrens für das Handwerk war umso wichtiger, als es einen Bewertungszweck gibt, der zuletzt und weiterhin ständig an Bedeutung gewinnt.
Der hauptsächliche Bewertungszweck des AWH-Standards
Das AWH-Handbuch macht an verschiedenen Stellen deutlich, welchem Zweck es hauptsächlich dient: „Voraussetzung einer nachhaltig erfolgreichen Betriebsübergabe ist die Einigung der Vertragsparteien auf einen angemessenen Kaufpreis.“
Die Bedeutung anstehender Betriebsbewertungen ist erheblich. creditreform hat 2018 festgestellt: „In rund 42.000 Handwerksbetrieben in Deutschland ist der Inhaber bereits 60 Jahre oder älter. Für diese Unternehmen müssen in Kürze Nachfolger gefunden werden. Insgesamt geht es allein bei diesen Unternehmen um die Sicherung von rund 175.000 Arbeitsplätzen.“
Wenn es also um eine Beurteilung des AWH-Standards geht, führt an diesem Zweck – Kaufpreisermittlung für die Betriebsübergabe – kein Wert vorbei. Hierauf werden wir in Teil 3 dieser Serie eingehen. Zunächst aber – in Teil 2 – wollen wir das Vorgehen bei der AWH-Bewertung näher erläutern.
Links und Materialien
Das oben angesprochene Handbuch der AWH findet sich auf der AWH-Homepage. Bitte schauen Sie hier…